DRS 21 “Kapitalflussrechnung”: kein ganz großer Wurf – Update zu BB 2013, 2155–2158
Am 8.4.2014 ist der Standard DRS 21 “Kapitalflussrechnung” im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, der für nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend zu beachten ist – eine frühere Anwendung ist erlaubt. DRS 21 ersetzt DRS 2 sowie die branchenspezifischen Vorgaben für Versicherungen und Kreditinstitute. Wichtigste Änderung ist die Abschaffung vieler Zuordnungswahlrechte für Zahlungsströme zugunsten einer Festlegung der Darstellung des Cashflows aus laufender Tätigkeit als der Zahlungswirkung aus Betriebsergebnis. …
Eiselt/Müller, BB 2014, 1067-1070
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