DSGVO – Zur Bestimmung des Höchstbetrags einer Geldbuße bei Unternehmen (Urteil vom 13.02.2025, C-383/23)
Art. 83 Abs. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit dem 150. Erwägungsgrund dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass der Begriff “Unternehmen” im Sinne dieser Vorschriften dem Begriff “Unternehmen” im Sinne der Art.…
EuGH, BB 2025, 1102-1105 (Urteil vom 13.02.2025, C-383/23)
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