Der Gesellschafter im Insolvenzplanverfahren
          Deutschlands Insolvenzrecht steht vor seiner nächsten Bewährungsprobe. Deutet man die Zeichen der Zeit richtig, so wird der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise nicht nur eine öffentliche, sondern auch eine private Schuldenkrise folgen: Allgemein wird für das Frühjahr 2021 deshalb mit einer steigenden Zahl von Insolvenzanträgen gerechnet. Doch gibt es aus Sicht des deutschen Insolvenzrechts wenig Anlass zur Sorge: Das deutsche Insolvenzverfahren wird seinen beiden volkswirtschaftlichen Ordnungsfunktionen – den geregelten Marktaustritt nicht mehr wettbewerbsfähiger Unternehmen zu ermöglichen einerseits, …
  
          Keller, BB 2020, 2435-2440
         
     
        
      
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