Der Hersteller als Konkurrent seiner Händler: Dualer Vertrieb und Kartellrecht
Viele Hersteller vertreiben ihre Produkte auch direkt an Endkunden, etwa über eine Herstellerwebseite. Der Direktvertrieb steht oft neben dem bewährten Vertrieb über ein Netz unabhängiger Händler (sog. dualer Vertrieb) und begründet ein Wettbewerbsverhältnis zu diesen Händlern. Die Beratungspraxis zeigt, dass bei dualem Vertrieb der Anwendungsanspruch des Kartellrechts in der Wettbewerbsbeziehung zwischen Hersteller und Händler – jedenfalls aber seine Reichweite – oft verkannt wird.…
Petzold, BB 2025, 259-263
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