Die Einberufungspflicht des Geschäftsführers wegen vorübergehender Kurseinbrüche von Kryptowerten
          Die Zahl von Krypto-Start-ups steigt zunehmend, auch in Deutschland. Unternehmen bedienen sich dafür häufig der GmbH als Gesellschaftsform. Zum Teil werden Kryptowerte auch für die Gründung der GmbH selbst aufgebracht. Die Sacheinlagefähigkeit von Kryptowerten wurde in der Literatur noch nicht vertieft diskutiert, ist aber im Ergebnis wohl zu bejahen. Sinkt jedoch der Kurswert eines Kryptowerts kurzfristig unter den Wert des Mindeststammkapitals von 25 000 Euro, …
Meier, BB 2023, 1930-1934
         
     
        
      
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