Die Vorbehaltensfrist der Konzernklausel im Lichte des gleich lautenden Ländererlasses vom 22.9.2020
Der zweite Senat des BFH hat mit Datum vom 21./22.8.2019 sieben Entscheidungen zur sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) bekannt gegeben. Ein Jahr später hat die Finanzverwaltung mit der Veröffentlichung eines neuen gleich lautenden Ländererlasses zu § 6a GrEStG vom 22.9.2020 auf die Urteile des BFH reagiert (BStBl. I 2020, 960). Wenngleich eine durch den Umwandlungsvorgang hervorgerufene Verkürzung der Vorbehaltensfrist Kernthema einiger der “August-Urteile” war, …
Märker, BB 2021, 605-609
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