Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben
          Die Hinzurechnungsbesteuerung ist schon seit Jahren Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung. Problematisch sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung die Ausnahmeregelungen zu wirtschaftlich ernst gemeinten Strukturen (Motivtest) und die Frage, inwiefern durch die Anwendung der Grundfreiheiten auch Drittstaatenkonstellationen geschützt werden. Daher steht auch die Abgrenzung der nur im Rahmen der EU/des EWR geltenden Niederlassungsfreiheit im Verhältnis zur Kapitalverkehrsfreiheit, …
  
          Kühn/Schienke-Ohletz, BB 2020, 1562-1570
         
     
        
      
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