Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ein Beitrag zur Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung und (neuen) digitalen Erkenntniswegen
          Seit dem 1.1.2023 existiert nach mehreren verschobenen Anläufen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese ist bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich digital von Unternehmen selbst abzurufen, nachdem sie vom behandelnden Arzt an die zuständige Krankenkasse übermittelt wurde und dort zum Abruf bereitgestellt worden ist. Das stellt einen Wandel von der bisherigen Vorlagepflicht des Arbeitnehmers hin zur Holschuld des Arbeitgebers dar. …
Hoffmann/Kahraman, BB 2023, 1016-1020
         
     
        
      
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