Einberufungsmangel führt bei Personengesellschaften nicht automatisch zur Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses (Urteil vom 11.03.2014, II ZR 24/13)
Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können bei Personengesellschaften zur Nichtigkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, …
BGH, BB 2014, 1363 (Urteil vom 11.03.2014, II ZR 24/13)
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