Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Urteil vom 15.01.2025, 5 AZR 284/24)
Lässt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, erkennen, dass der Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung unterschieden hat, kommt ihr grundsätzlich der gleiche Beweiswert wie einer in Deutschland ausgestellten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu (Rn. 14).
BAG, BB 2025, 1084-1088 (Urteil vom 15.01.2025, 5 AZR 284/24)
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