EuGH: ESt natürlicher Personen – Besteuerung von Dividenden
Die Art. 49 AEUV, 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach denen im Fall einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Person, die als Aktionär einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft Dividenden bezieht, die in beiden Staaten besteuert werden, wobei im Wohnsitzstaat nach der Regelung über die Doppelbesteuerung eine dem Betrag der im Staat der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Steuer entsprechende Steuergutschrift angerechnet wird, …
BB 2014, 981
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