EuGH: Auslegung der RL über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins
Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und die Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach im Bereich der Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzvereinen zum einen eine solche Klage bei den Gerichten am Ort der Niederlassung oder des (Wohn-)Sitzes des Beklagten erhoben werden muss und zum anderen gegen die Entscheidung, …
BB 2013, 3073
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