EuGH: Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – fakultative Steuerbefreiungen und -ermäßigungen – Grundsatz der Rechtssicherheit – Effektivitätsgrundsatz – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
          Der Effektivitätsgrundsatz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts sind wie folgt auszulegen: Im Rahmen der Umsetzung einer Bestimmung wie Art. 5 vierter Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, …
  
          BB 2023, 84
         
     
        
      
        Sehr geehrter Leser,
        
        Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
        um das Dokument der Zeitschrift 
        Betriebs-Berater 
        zu lesen.
 
        zum Login
      
      
        Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie 
        auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
        dann können Sie die
        Zeitschrift sofort freischalten.
      
      
        Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
        um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
        Abonnement abschließen.