EuGH GA/SA: Fehlende Entgeltlichkeit einer Dienstleistung aufgrund der Unsicherheit eines Erfolgshonorars – Rechtsberatung pro bono durch einen Rechtsanwalt, der als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist – gesetzliches Mindesthonorar, dass im Erfolgsfall die unterlegene Partei bezahlen muss
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung, die eine Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber ihren Mandanten unentgeltlich erbringt, wobei aber im Erfolgsfall durch die unterliegende Partei ein gesetzlich vorgesehenes Honorar zu zahlen ist, gegen Entgelt erfolgt, mithin einen steuerbaren Umsatz darstellt. Weder die Ungewissheit, …
BB 2025, 1173
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