EuGH: Körperschaftsteuer – Konzerne und Konsortien – Steuerregelung des Vereinigten Königreichs – Konzernabzug nur, wenn die “Bindegliedgesellschaft” ihren Sitz im Vereinigten Königreich hat
Die Art. 49 AEUV und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, wonach eine zu einem Konzern gehörende gebietsansässige Gesellschaft die Möglichkeit hat, Verluste einer anderen, zu einem Konsortium gehörenden gebietsansässigen Gesellschaft auf sich zu übertragen, wenn eine “Bindegliedgesellschaft”, die sowohl diesem Konzern als auch diesem Konsortium angehört, …
BB 2014, 853
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