EuGH: Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros gilt für Verkäufe an jeden Kunden
Die Europäische Kommission hatte Vertragsverletzungsklagen gegen acht Mitgliedstaaten erhoben. Sie vertrat die Auffassung, dass die Sonderregelung für Reisebüros (Art. 306–310 Richtlinie 2006/112/EG – Mehrwertsteuersystemrichtlinie) nur beim Reiseverkauf an Reisende anwendbar sei. Der EuGH stellte fest, dass es Unterschiede zwischen den Sprachfassungen der Richtlinie, von denen einige den Begriff “Reisender” und/oder den Begriff “Kunde” – bisweilen überdies abweichend von einer zur anderen Bestimmung – verwenden, …
BB 2013, 2453
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