EuGH: Ungarische Sondersteuer auf den Umsatz des Einzelhandels – verbundene Unternehmen – Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Sitzes des Unternehmens
Die Art. 49 AEUV und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats betreffend eine Steuer auf den Umsatz des Einzelhandels in Verkaufsräumen entgegenstehen, die die Steuerpflichtigen, die in einer Unternehmensgruppe “verbundene Unternehmen” im Sinne dieser Regelung bilden, verpflichtet, ihre Umsätze im Hinblick auf die Anwendung eines stark progressiven Steuersatzes zusammenzurechnen und sodann den auf diese Weise erhaltenen Steuerbetrag anteilsmäßig nach ihrem tatsächlichen Umsatz untereinander aufzuteilen, …
BB 2014, 406
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