EuGH: Vertragsverletzungsverfahren – zur Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn sein Inhaber angibt, inwiefern es Eigenart aufweist. In seinem Urteil vom 19.6.2014 – C-345/13 – in der Rechtssache Karen Millen FashionsLtd/Dunnes Stores stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Eigenart eines Geschmacksmusters im Hinblick auf die Gewährung des Schutzes nach der Verordnung durch Vergleich mit einem oder mehreren genau bezeichneten, …
BB 2014, 1602
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