FG Köln: Gewerbesteuermessbetrag – Schachtelprivileg und Besitzzeitanrechnung für im Privatvermögen gehaltene Anteile
Dem übernehmenden Rechtsträger ist bei der Anwendung des § 9 Nr. 2a GewStG der Zeitraum der Zugehörigkeit der Anteile beim übertragenden Rechtsträger anzurechnen. Dies gilt – so das FG – auch dann, wenn sich die Anteile beim übertragenden Rechtsträger im Privatvermögen befanden. Denn bei im Wege des qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 UmwStG mit den Anschaffungskosten übernommenen Geschäftsanteile ist der Zeitraum der Zugehörigkeit der Anteile bei der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen, …
BB 2013, 2902
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