FG Münster: Einkommensteuererstattung aus einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen Tätigkeit gehört nicht zur Insolvenzmasse
Das FG hat entschieden, dass der durch eine vom Insolvenzverwalter freigegebene Tätigkeit erworbene Einkommensteuererstattungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse fällt. Er kann daher vom FA mit vorinsolvenzrechtlichen Steuerschulden verrechnet werden. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO stehe der Aufrechnung durch das FA nicht entgegen. Die vom BFH für Umsatzsteuervergütungsansprüche entwickelte Rechtsprechung sei auf Einkommensteuererstattungsansprüche zu übertragen. …
BB 2013, 2837
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