FG Münster: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen nebst zum Betrieb erforderlicher Infrastruktur und dinglich gesicherten Nutzungsrechten
Im Verhältnis von Personengesellschaften zu ihren Gesellschaftern ist für die Beurteilung, ob ein Leistungsaustausch vorliegt, danach zu unterscheiden, ob ein nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag vorliegt oder ob steuerbare Leistungen durch den Gesellschafter an die Gesellschaft erbracht werden, wobei maßgebend ist, ob der Entgeltanteil vom Umfang des jeweiligen Leistungsbeitrages abhängig ist und damit einen konkreten Bezug zum Umfang der jeweiligen Leistung des Gesellschafters aufweist (vgl. …
BB 2025, 1493
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