FG Niedersachsen: Umsatzsteuer – rückwirkende Rechnungsberichtigung zulässig
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach eine Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung entfalten könne. Im Anschluss an die EuGH-Entscheidungen “Pannon Gép” (EuGH, 15.7.2010 – C-368/09) und “Petroma Transports” (EuGH, 8.5.2013 – C-271/12) kommt eine rückwirkende Rechnungsberichtigung in Betracht, solange noch keine abschließende Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde über den Vorsteuerabzug vorliegt und sofern das zunächst erteilte Dokument die Mindestangaben an eine Rechnung (Rechnungsaussteller, …
BB 2013, 2646
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