Fehlende Aufklärung über Rückvergütung – widersprüchliches Verhalten des Schadensersatz begehrenden Anlegers (Urteil vom 08.04.2014, XI ZR 341/12)
Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.…
BGH, BB 2014, 1553-1556 (Urteil vom 08.04.2014, XI ZR 341/12)
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