Fünf Jahre “Schiedsfähigkeit II” – ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der ergänzenden Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten der DIS
Vor fünf Jahren hat der BGH die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten anerkannt. In der Praxis bestehen bei der Gestaltung der Schiedsklausel und der Durchführung des Schiedsverfahrens in Beschlussmängelstreitigkeiten aber noch immer Unsicherheiten. Die Folgen einer unwirksamen Schiedsklausel oder eines fehlerhaften Verfahrens sind gravierend. Sie bedeuten regelmäßig die Aufhebbarkeit des1738 Schiedsspruchs. …
Niemeyer/Häger, BB 2014, 1737-1743
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