IDW: Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen von Instituten
          Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten (“Pauschalwertberichtigungen”) verabschiedet. Der Entwurf konkretisiert die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und stellt eine Weiterentwicklung der IDW St/BFA 1/1990 dar. …
  
          BB 2018, 3050
         
     
        
      
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