Im Blickpunkt
Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG: Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27.6.2025 den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig beschlossen (publiziert am gleichen Datum), den gesetzlichen Mindestlohn stufenweise zu erhöhen, zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro und zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission begründet die Entscheidung u. a. damit, dass sie im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft habe, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei hat sich die Kommission nach eigenen Angaben an den im MiLoG und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert. Die Beschlussfassung falle in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sehe sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert. Die Entwicklung der Verbraucherpreise habe sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. Für das Jahr 2026 ließen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen. Die Erhöhungsschritte seien das Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter führt zum Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns laut PM der BDA vom 27.6.2025 insbesondere aus: “Die Mindestlohnkommission hat nach schwierigen Verhandlungen ein ausgewogenes, aber für die Unternehmen herausforderndes Ergebnis erzielt. Die Einigung zeigt die Handlungsfähigkeit innerhalb der Sozialpartnerschaft und ist auch ein Signal gegen die Bevormundung und Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission.” Gerade letztes, sprich ein vor allem hoher politischer Druck auf die Mindestlohnkommission, wurde von Kommissionsmitgliedern sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite scharf kritisiert.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht