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BB 2013, 2261
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

“Aus” für die Finanztransaktionssteuer (FTT)? In einem Gutachten des juristischen Dienstes des Europäischen Rates vom 10.9.2013 werden Bedenken gegen die in dem Entwurf der EU-Kommission enthaltenen Regelungen erhoben. Insbesondere das dort niedergelegte Wohnortprinzip verstoße gegen internationales Recht. Denn die Erhebung von Steuern auf alle Finanzgeschäfte bei Bürgern mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat sogar mit Drittstaaten diskriminiere die (bislang) 17 Mitgliedstaaten, welche die FTT nicht einführen wollen und verstoße daher gegen Art. 327 des EU-Vertrags (s. Berschens, HB vom 11.9.2013, 12). Auch wenn dies eventuell noch nicht das Ende der FTT bedeuten würde, wird zumindest die Umsetzung dieser Steuer erheblich schwerer. Sie wird wohl nur um den “Preis” zu haben sein, dass beteiligten Staaten Ausnahmeregelungen zugestanden werden (z. B. Niederlande für Pensionsfonds). Dann aber ist die FTT “löchrig wie ein Schweizer Käse”. Ob sie dann überhaupt noch Sinn macht? Die Politik muss Antworten liefern.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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