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BB 2020, 1281
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Zu virtuellen Gerichtsverhandlungen hat die internationale Wirtschaftskanzlei DLA Piper durch Befragung von 150 Partnern in ihrem globalen Netzwerk eine empirische Studie durchgeführt (s. PM DLA Piper vom 29.5.2020). Danach stoße die im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 immer häufiger wahrgenommene prozessuale Option, Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz abzuhalten, auf breite Zustimmung. Allerdings seien noch – insbesondere technisch bedingte – Kinderkrankheiten zu überstehen; auch bedürfe es einer speziellen Vorbereitung auf diese ungewohnte Prozesssituation. Alle Umfrageteilnehmer sahen die Autorität des jeweiligen Gerichts gewährleistet. 86 % der Befragten befanden die eingesetzten Software-Lösungen für zufriedenstellend. Allerdings müssen Eigenheiten virtueller Hearings wie etwa ein größerer Zeitpuffer aufgrund länger andauernder Befragungen und zusätzlicher Pausen stärker berücksichtigt werden. “Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden. Allerdings: Es bedarf einer speziellen Vorbereitung auf die besondere Situation”, so Prof. Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, beide Partner im Hamburger Büro von DLA Piper. – Zur “Virtuellen Hauptversammlung – 40 Praxisfragen zu Grundlagen, Planung, Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung nach dem COVID-19-GesR-G”, s. Mayer/Jenne/Miller in diesem Heft.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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