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BB 2022, 1601
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Eine historische Entscheidung für die digitale Welt: Das Europäische Parlament hat das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA) und das Gesetz für die digitalen Märkte (DMA) angenommen. Beide Gesetze sind die Kernelemente der EU-Digitalstrategie. Mit dem DSA sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das Gesetz erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer/innen – etwa die Redefreiheit – im Internet. Außerdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen. Das DMA stellt sicher, dass es auf den großen Online-Plattformen, den sog. “Gatekeepern”, fair zugeht. Es legt Kriterien fest, mit denen Online-Plattformen als “Gatekeeper” eingestuft werden, und beinhaltet Verbote und Gebote, an die sich diese Plattformen zu halten haben (zum DMA demnächst in BB 32/2022 die “Erste Seite” von Herbers). Binnenmarktkommissar Thierry Breton – so die PM EU-Kommission vom 5.7.2022 – kommentierte: “Vor 10 Jahren wurde eine Seite über die “too big to fail”-Banken aufgeschlagen. Jetzt – mit DSA und DMA – wenden wir uns den “too big to care”-Plattformen zu. Wir bauen endlich einen einheitlichen digitalen Markt auf, den wichtigsten in der ‘freien Welt’. Für unsere 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden überall in der EU dieselben vorhersehbaren Regeln gelten, die allen einen sichereren und faireren digitalen Raum bieten.”

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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