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BB 2013, 2291
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben sich BMAS, BDA und DGB auf eine gemeinsame Erklärung zur Psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt verständigt (vgl. PM BMAS vom 5.9.2013). Der ursprüngliche Text wurde wesentlich entschärft und letztlich auch arbeitsgeberseitig mitgetragen, um an der Gestaltung der Thematik mitzuwirken. Die wichtigsten Aspekte der Erklärung lauten wie folgt: Arbeit hat grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit. Die Ursachen für psychische Erkrankungen sind vielfältig und arbeitsbezogene Faktoren stellen nur eine mögliche Ursache neben anderen dar. Entsprechend dem aktuellen Erkenntnisstand in der Wissenschaft wird kein Anstieg psychischer Erkrankungen behauptet. Die Erklärung konzentriert sich auf die Formulierung eines gemeinsamen Grundverständnisses und die Verständigung auf Aktivitäten, um psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken. Die Erklärung beschreibt zwar die Verantwortung der Arbeitgeber beim Umgang mit psychischen Belastungen. Die Arbeitgeber werden mit der gemeinsamen Erklärung aber zu keinerlei Maßnahmen verpflichtet, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Vielmehr wird ausdrücklich auch die Verantwortung der Beschäftigten für den Erhalt und die Stärkung ihrer psychischen Gesundheit hervorgehoben. BDA, DGB und BMAS haben vereinbart, bis Dezember 2018 zu prüfen, zu welchen Ergebnissen die geplanten Aktivitäten der drei Seiten geführt haben. Vgl. zum Burn-out als arbeitsrechtliches Problem auch den Aufsatz von Sasse in BB 2013, 1717, sowie das Editorial von Stowasser zur Anti-Stress-Verordnung und der psychischen Belastung am Arbeitsplatz in BB 9/2013.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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