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BB 2025, 1907
 

Im Blickpunkt

Abbildung 20

Eine erste Bilanz des Kabinetts zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Gemäß einer Mitteilung der Bundesregierung (hib – heute im bundestag Nr. 338/2025 vom 8.8.2025) zeigen derweil öffentlich zugängliche Studien, Medienberichte und Rückmeldungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, dass das LkSG bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten positive Wirkungen entfaltet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/1067) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/870). Nach Ansicht der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die positiven Wirkungen mit längerer Anwendung gesetzlicher Sorgfaltspflichten zunehmen werden. Als Indikator für die Entwicklungen bei den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von gesetzlich verpflichteten Unternehmen werde in den nächsten Jahren verstärkt der jährliche Rechenschaftsbericht des für die Durchsetzung und die behördliche Kontrolle des LkSG zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dienen, mit dem anonymisiert über die Erkenntnisse aus den Prüftätigkeiten berichtet wird. Evaluierungsprozesse auf nationaler bzw. europäischer Ebene seien in Arbeit bzw. würden folgen. Auf EU-Ebene verfüge Frankreich mit dem “Loi relative au devoir vigilance” (LOI n° 2017-399relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre) über ein nationales LkSG. Außerhalb der EU hätten die Länder Australien, Kanada, Norwegen, USA, Großbritannien und Nordirland Gesetze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten erlassen.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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