Im Blickpunkt
Das Corona-Virus ist mit der offiziell bestätigten Infektion in Sachsen-Anhalt im letzten Bundesland und damit endgültig in Deutschland angekommen. Nun reagiert auch die Bundesregierung mit einem Hilfspaket, um Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu sollen kurzfristig Verbesserungen des Kurzarbeitergelds eingeführt werden (BMF, Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8.3.2020). Diese werden über bis Ende 2021 befristete Verordnungsermächtigungen durchgesetzt: Erstens wird das Quorum, der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die vom Arbeitsausfall betroffen sind, auf 10 Prozent abgesenkt. Zweitens wird ein teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Ausbau negativer Arbeitszeitsalden eingeführt. Drittens wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer ermöglicht und schließlich werden die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Das Maßnahmenpaket begrüßt Ingo Kramer, Präsident des BDA (PM vom 9.3.2020). Lobend erwähnt er vor allem die Verbesserungen im Kurzarbeitergeld, da dadurch kurzfristig auf die aktuellen Herausforderungen eingegangen werden kann. Diese kurzfristigen Maßnahmen sollen jedoch die ohnehin geplanten Änderungen des Kurzarbeitergelds unberührt lassen. Geplant ist eine schnelle Umsetzung, sodass der Gesetzesentwurf bereits am 11.3.2020 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll und anschließend in einem verkürzten Verfahren im April in Kraft treten kann.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht