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BB 2025, 2049
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt die Bundesregierung Änderungen der Regelungen über die gerichtlichen Zuständigkeiten vor (vgl. BMJV PM Nr. 45/2025 v. 27.8.2025). So sollen Amtsgerichte künftig für mehr Rechtsstreitigkeiten zuständig sein. Bislang entscheiden diese Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro verhandeln. Außerdem sollen bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist. Andere Rechtsstreitigkeiten – beispielweise aus Heilbehandlungen, über Veröffentlichungen im Internet oder in der Presse oder im Vergaberecht – sollen generell den Landgerichten zugewiesen werden. So soll die Spezialisierung in der Justiz weiter gefördert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Bundeskabinett am 27.8.2025 beschlossen. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: “Die Amtsgerichte ermöglichen in Deutschland an über 600 Standorten einen einfachen Zugang zum Recht – in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang. Wir stärken die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten. Sie sollen künftig über mehr Fälle entscheiden können. Gleichzeitig fördern wir die Spezialisierung der Justiz: Wir schaffen für die Landgerichte gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren. So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger.” In Verfahren wegen bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Vgl. zu den Einzelheiten die Meldung auf S. 2050.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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