Im Blickpunkt
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte am 4.3.2020 einen ersten Fachlichen Hinweis veröffentlicht, in dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse und Lageberichte zum 31.12.2019 und deren Prüfung aufgezeigt wurden (s. dazu schon BB 2020, 681). Teil 2 vom 25.3.2020 – so eine Meldung auf der IDW-Homepage desselben Tags – baut auf diesem Hinweis auf bzw. ergänzt ihn, u. a. um die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, und um ausführlichere Hilfestellungen zum Prüfungsprozess. “Nach unserer Auffassung ist in der Regel davon auszugehen, dass die Ausbreitung des Coronavirus als weltweite Gefahr nach dem 31.12.2019 als wertbegründend einzustufen ist und dementsprechend die bilanziellen Konsequenzen erst in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen sind”, erläutert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW (PM IDW vom 26.3.2020). “Deswegen sind die jetzt kommenden Abschlüsse, also insbesondere Quartals- oder Halbjahresabschlüsse zum 31.3.2020, so spannend”, so Naumann weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt und ebenfalls einen Fachlichen Hinweis entwickelt. Der BFA, so IDW Aktuell vom 26.3.2020, ist u. a. der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt. In einem weiteren Fachlichen Hinweis stellt der IDW-Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) klar, dass ökonomische Entscheidungen regelmäßig auf der Grundlage von Werten getroffen werden, die mit sog. Zukunftserfolgswertverfahren ermittelt werden (IDW Aktuell vom 27.3.2020). Dabei sei Unsicherheit an zwei Stellen zu berücksichtigen: zum einen in den Erwartungen künftiger finanzieller Überschüsse und zum anderen hierzu äquivalent in der Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der Unsicherheit fordern. Alle Fachlichen Hinweise finden Sie unter www.idw.de/idw/im-fokus/coronavirus. – In diesem Schwerpunktheft zu COVID-19 erläutert Berger die Auswirkungen des neuen Coronavirus auf die Rechnungslegung.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft