Im Blickpunkt
Covid-19 oder auch umgangssprachlich Coronavirus beherrscht derzeit nicht nur die Nachrichten in Deutschland. Die Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und für alle Wirtschaftsbereiche. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Epidemie haben sich das Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. So wird die sog. Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben. In diese Regelung werden Leiharbeitnehmer, anders als bisher, eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sind. Für kleine und mittelständische Unternehmen wird es ein Milliarden-Schutzschild geben, um unverschuldete Finanznöte zu lindern. Der Zugang wird über die Hausbanken gewährleistet, die wiederum den Zugang zu Krediten und Bürgschaften der staatlichen KfW-Bank haben. Darüber hinaus sollen Sonderprogramme für Liquiditätshilfen durch günstige Kredite bei der KfW für alle Unternehmen aufgelegt werden. Der zur Verfügung gestellte Garantierahmen im Bundeshaushalt beträgt zunächst 460 Mrd. Euro. Zudem sollen steuerpolitische Maßnahmen die Liquidität bei Unternehmen verbessern. So sollen Steuerstundungen gewährt werden. Unternehmen, die unmittelbar von der Corona-Epidemie betroffen sind, sollen weder Vollstreckungsmaßnahmen noch Solidaritätszuschlag bis Ende 2020 befürchten müssen. Auch bei Steuervorauszahlungen sollen Erleichterungen geschaffen werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen ohne den sonst üblichen bürokratischen Aufwand den betroffenen Unternehmen tatsächlich helfen!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht