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BB 2017, 1665
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

In seiner Rede im Rahmen der DCGK-Konferenz 2017 zu “15 Jahre DCGK – Bestandsaufnahme und Ausblick” hat sich der Vorsitzende der Regierungskommission, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, nach zwölf Überarbeitungen des Kodex in 15 Jahren klar für dessen grundlegende Überarbeitung ausgesprochen (abrufbar unter www.dcgk.de). Leitlinien für eine solche Kodexreform sollten sein: (1) wesentlich längere Überarbeitungszyklen in der Zukunft, (2) ein größeres Gewicht von international anerkannten Best Practices, (3) ein Durchforsten der Empfehlungen und Anregungen und (4) ein Aufbau des Kodex, der der Managementlogik und nicht der Struktur des Aktiengesetzes folgt. Mit diesen Leitlinien, so Nonnenmacher weiter, dürfte einhergehen, auf die Wiedergabe geltenden Rechts als solcher im Kodex zu verzichten, da diese zu einem ständigen Anpassen des Kodex zwingen. “Es geht nicht darum, das Netz der Empfehlungen und Anregungen enger zu fassen, sondern vor allem strukturell neu zu denken – den Kodex fit zu machen für die Zukunft. Das geht nur im Dialog miteinander und im gegenseitigen Zuhören. Hierauf wollen wir weiterhin einen Arbeitsschwerpunkt setzen.” Sofern die grundlegende Überarbeitung des Kodex in dem beschriebenen Sinn gelinge, solle der Kodex danach fünf oder mehr Jahre lang nicht zu ändern sein. Die Auswirkungen der aktuellen Änderungen des DCGK 2017 auf die Praxis haben Mense/Klie in BB 2017, 771 dargelegt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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