Im Blickpunkt
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich dafür ein, dass auch die rechtliche Beratung durch die Anwaltschaft in Zeiten der Corona-Krise gefördert wird (s. DAV-Depeche Nr. 17/20 vom 23.4.2020). Hierfür ist der DAV mit der Forderung an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herangetreten, die Förderung von Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen durch das BMWi auch auf die rechtliche Beratung auszuweiten. Nach einer Rahmenrichtlinie des BMWi ist eine Bezuschussung von Unternehmensberatungen i. H. v. maximal 4000 Euro möglich. Schon jetzt ist die Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auch für Anwälte grundsätzlich förderfähig. Laut Auskunft der BAFA gilt dabei für Anwälte nicht, dass sie den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet haben müssen. Einen Teilerfolg konnte der DAV zwischenzeitlich mit seiner Forderung erzielen, auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als systemrelevant einzustufen. Denn zumindest haben nach Sachsen-Anhalt und Brandenburg auch Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und ganz frisch auch Bayern und Berlin die Systemrelevanz in Form der Kinder-Notbetreuung peu à peu anerkannt.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht