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BB 2021, 277
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

In dieser Woche ließ (wieder) einmal eine Meldung aus München aus dem Bundesfinanzhof aufhorchen. Bereits im Blickpunkt BB 2020, 2517, berichteten wir über die Besetzungskapriolen um das Präsidium, welches bisher noch nicht ernannt wurde. Die Gründe hierfür entstammten dem politischen Betrieb. Wer allerdings geglaubt hat, dass dies nicht mehr zu toppen sei, wird nun eines Besseren belehrt. Die ungelösten politischen Dissonanzen führen derzeit zu einem Personalmangel. Derzeit fehlen vier der elf Vorsitzenden Richter, Präsident und Vizepräsident inkludiert. Dies trotz der Tatsache, dass der Richterwahlausschuss in Berlin Anfang Oktober 2020 eine Richterin und drei Richter als Nachfolger von pensionierten Richter/innen wählte. Ernannt wurde bisher aber niemand! Das Bundespräsidialamt hat vom zuständigen Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz keine Ernennungsvorschläge erhalten. Das gleich vier unbesetzte Vorsitzendenstellen nicht ohne Wirkung bleiben, bedarf nicht der Vertiefung. Die Mehrbelastungen müssen von den übrigen Richterinnen und Richtern aufgefangen werden. Befremdlich ist, dass politischer Streit nun, soweit ersichtlich, das erste Mal mit Wucht einen obersten Gerichtshof des Bundes erreicht hat. Wie steht es um die Unabhängigkeit der Justiz? In Art. 21 Abs. 1 GG heißt es: “Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit”, nicht mehr und nicht weniger.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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