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BB 2020, 1665
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

In diesem Blickpunkt geht es einmal nicht um aktuelle Rechtsentwicklung als solche, sondern um einen Rechtswissenschaftler und Anwalt, der diese maßgeblich in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten seit Jahrzehnten mitprägt. Die Rede ist von Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, der am 23.7.2020 seinen 80. Geburtstag gefeiert hat. Zu diesem Ehrentag gratulieren Verlag und Redaktion dem Jubilar ganz herzlich und wünschen Gesundheit, Zufriedenheit, Glück, Zuversicht sowie ungebrochene Freude und wissenschaftliche Neugierde an (auch neuen) Rechtsthemen und ihrer Aufarbeitung. Der große Themenbogen, den “der Graf” allein im Betriebs-Berater seit nunmehr knapp 52 Jahren gespannt hat, legt hierüber für die Vergangenheit ein eindrucksvolles Zeugnis ab. Bereits als Referendar schrieb Friedrich Graf von Westphalen in seinem Erstlingswerk 1968 in Heft 25, S. 1020, im Betriebs-Berater zum Thema Produzentenhaftung im amerikanischen Recht; es folgte eine Vielzahl von Beiträgen zum Vertragsrecht, vor allem zum AGB-Recht, das er maßgeblich mitgeformt und -entwickelt hat (s. auch die Laudatio von Thüsing in diesem Heft auf “Der Ersten Seite”). Und heute? Seit einigen Jahren widmet sich der Jubilar zunehmend juristischen Fragestellungen rund um das Thema Digitalisierung (so auch demnächst in BB 35/2020 zur “Definition der Künstlichen Intelligenz in der Kommissionsmitteilung COM (2020) 64 final und ihre Auswirkungen auf das Vertragsrecht”). Graf von Westphalen ist ein Impulsgeber, ein Vordenker, Gestalter und Wegbereiter, geleitet von seinem christlichen Menschenbild und Werteverständnis, sowie ein treuer und hochgeschätzter Autor, dem großer Dank gebührt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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