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BB 2020, 745
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Am 13.3.2020 haben Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz den “Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen” gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus vorgestellt. Neben der Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds und steuerlichen Maßnahmen (s. dazu auch den Blickpunkt im Ressort Steuerrecht auf S. 725 in diesem Heft) werden Vorkehrungen zum Schutz der Liquidität von Unternehmen getroffen. “Dazu”, so steht es auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums, “werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.” Am 18.3.2020 verkündeten die Deutsche Kreditwirtschaft und die KfW in einer gemeinsamen PM: “Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung.” Die KfW habe ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern, darunter den KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen sowie den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen. Die Kredite aus der Phase 1 könnten die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gälten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen. Ausführliche Informationen zur Phase 1 finden Sie unter http://ots.de/NVSikR. Zum Antragsprozess sagte Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW: “Die Vorschläge der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung von Prozessen haben wir weitgehend aufgenommen und die Kreditgenehmigungsprozesse vereinfacht. Für die Gewährung von Haftungsfreistellungen wird die Risikobewertung der Hausbank übernommen, um eine zügige Auszahlung des haftungsfreigestellten KfW-Förderkredits zu erreichen. [. . .]” Darüber hinaus führe die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses solle von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies werde die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Dieses neue KfW-Sonderprogramm werde ab dem 23.3.2020 starten. – Welche Unternehmen in welcher Intensität unter den Folgen der Coronakrise leiden, können Sie einer Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks entnehmen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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