Im Blickpunkt
Auch in dieser Woche ließ das Thema Cum-Ex wieder einmal aufhorchen. Im Mittelpunkt diesmal (wieder einmal) die Warburg Bank in Hamburg. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Köln, aktuelle und ehemalige Banker der M.M. Warburg Gruppe anzuklagen und vor das Bonner Landgericht zu bringen. Darunter sind ein früherer Aktienhändler, ein Prokurist, ein Manager und ein Mitarbeiter der Warburg Invest, einer Tochtergesellschaft der Warburg Bank. Noch nicht unter den Angeklagten sind die zwei beschuldigten Aufsichtsräte. Nach den Erkenntnissen der ermittelnden Behörden gehörte die M.M. Warburg Privatbank zu den eifrigsten Beteiligten im Cum-Ex-Geschäft. Sie soll sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite aufgetreten sein. Dabei soll sie Geschäfte auf eigene Rechnung betrieben und einen speziellen Cum-Ex-Fonds aufgelegt haben. Zunächst gehörte die Bank zu den Einziehungsbeteiligten im ersten Cum-Ex-Verfahren vor dem Landgericht Bonn. Das Gericht trennte das Verfahren gegen die M.M. Warburg Gruppe aber ab. Die verurteilten Investmentbanker des ersten Verfahrens arbeiteten vertrauensvoll mit der M.M. Warburg Bank zusammen. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Schadenshöhe. Während das Gericht den Schaden mit 176,5 Mio. Euro beziffert, kommt die Bank nur auf 46 Mio. Euro nach Steuern. Bei Warburg Invest sei lediglich eine kleine Verwaltungsgebühr vereinnahmt worden. Für Warburg Invest geht das Gericht dagegen von 109 Mio. Euro aus. Nach anfänglicher Zurückhaltung verlangt nun auch die Hamburgische Finanzverwaltung 160 Mio. Euro zurück, die aus der doppelt erstatteten Kapitalertragsteuer herrühren sollen. Die Staatsanwaltschaft Köln klagt nur die Privatpersonen an. Es wird interessant sein zu beobachten, wie das Landgericht Bonn die Taten der Angeklagten bewertet, da diese, anders als im ersten Verfahren, nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperierten.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht