Im Blickpunkt
Nachdem die Mehrheit der Justizminister und -senatoren Ende 2013 den nordrhein-westfälischen Entwurf eines Unternehmensstrafrechts befürwortet hat und ausweislich des Koalitionsvertrags die Einführung zumindest für multinationale Konzerne geprüft werden soll, reißt die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Initiative nicht ab. So kritisiert der DIHK, das Unternehmensstrafrecht bezwecke in erster Linie eine “Prangerwirkung” durch öffentliche Bekanntmachung von Verurteilungen und lasse aufgrund dessen eine bedenkliche Tendenz zu einer pauschalen Kriminalisierung der Wirtschaft erkennen. …
BB 2014, 641
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