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BB 2022, 1621
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Nun haben sich auch das EU-Parlament und der EU-Rat des Themas Kryptowerte angenommen und eine Einigung über die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) erzielt. So wird ein Europäischer Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die weiteren Innovationen im Kryptobereich auf einer sicheren und soliden Grundlage stehen. Zu begrüßen ist, dass die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zum Schutz der Wallets von Verbrauchern, festgelegte Vorgaben umzusetzen haben. Um in Europa das Geschäft als Krypto-Dienstleister anzubieten, wird eine Zulassung notwendig sein. Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden sind für die Erteilung der Zulassung zuständig. Die Zulassung ist spätestens drei Monate nach Beantragung auszustellen. Die Anbieter müssen für die von ihnen ausgegebenen Assets eine Umweltbilanz angeben. Innerhalb von zwei Jahren soll die EU-Kommission einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowährungen erstellen und schlussendlich Mindeststandards für die Nachhaltigkeit der verschiedenen Assets erarbeiten. Ziel der MiCa ist die europaweite Vereinheitlichung des Kryptomarktes. Ferner soll sie Risiken im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität reduzieren. Dem sog. “wilden Westen der Kryptowährungen” soll ein Ende bereitet werden. Es bleibt zu hoffen, dass dies gelingen wird!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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