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BB 2020, 1877
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Ab dem Jahr 2012 waren die sog. Cum-Ex-Geschäfte unmöglich geworden. Einige Banken begannen mit der Aufarbeitung und zahlten Hunderte von Millionen Euro für Anwälte und Berater. Auch der Fiskus wurde mit Vergleichssummen in ähnlicher Größenordnung bedacht. Vorstände gelobten Besserung, Compliance-Strukturen wurden aufgewertet. Am vergangenen Dienstag, den 18.8.2020, nun der nächste Schlag der Ermittlungsbehörden: Die Varengold Bank und die Bank Hauck & Aufhäuser wurden in Hamburg durchsucht. Das Überraschende an der Ermittlungsmaßnahme sind die betroffenen Zeiträume. Es geht um die Jahre 2012–2016. Offensichtlich war ab 2012 doch noch nicht alles vorbei. Im Visier der Behörden sind bestimmte Fonds, die Namen tragen, die an Edel- und Schmucksteine erinnern, u. a. “Smaragd”, “Amethyst” und “Amber” und bestimmte financal firms, wie z. B. die Fidus Capital Investment AG. Es geht um den Vorwurf, dass die Firmen so konstruiert wurden, dass sich diese selber der Steuerpflicht entziehen konnten. Es scheint so, als ob nach den klassischen Cum-Ex-Geschäften eine weitere Variante erfunden wurde, um ungerechtfertigte Steuererstattungen oder Steuernichtzahlungen zu erreichen. Während die Bank Hauck & Aufhäuser in dem Cum-Ex-Komplex bisher nicht in Erscheinung trat, agierte sie bei dem Nachfolgekonstrukt wohl auf Seiten des Verkäufers wie auch auf Seiten des Käufers. Dagegen ist die Varengold Bank nicht unbeobachtet geblieben. Die BaFin stuft die Konstrukte der Varengold Bank als kritisch mit einem möglicherweise vorhandenen Bezug zu Cum-Ex ein. Die BaFin befand Ende 2016: “In den Genehmigungsverfahren, Jahresgesprächen und Fondsprüfberichten ist aufgefallen, dass dieses Sondervermögen wahrscheinlich Dividendenstrategien verfolgt.” Es darf gespannt auf den Fortgang gewartet werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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