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BB 2023, 2985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt laut einer PM vom 13.12.2023, dass sich die Ampel-Koalition wohl auf einen Haushalt 2024 verständigt hat. Die Beratungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss sollten nun wieder zeitnah aufgenommen werden. Das IDW halte die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Maßnahmen teilweise für geeignet, die genannten Ziele zu erreichen: Um die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben, rege es an, die noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Klimaschutz-Investitionsprämie und zur Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich kurzfristig umzusetzen. Auch an den Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustverrechnung, v. a. mit Blick auf die Mindestbesteuerung, solle festgehalten werden, um die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und damit die Investitions- und Innovationstätigkeit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund des Ziels des Bürokratieabbaus plädiere das IDW dafür, auf die Einführung der geplanten Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, wie sie auch vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates angeregt wurde, zu verzichten. Gleiches gelte auch für die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Zinshöhenschranke, welche mittlerweile durch eine entsprechende Neuregelung im Außensteuergesetz ersetzt worden sei. Weitere Vereinfachungen, wie bspw. die Anhebung der Grenze für sofort abschreibungsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro und die Fortentwicklung der Regelung zum sog. Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5000 Euro, trügen ebenfalls zur Verbesserung der Standortbedingungen durch Bürokratieabbau bei. Auch eine Wiederherstellung der Rechts- und Planungssicherheit durch flankierende steuerliche Maßnahmen anlässlich des Inkrafttretens des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2024 sei kurzfristig zwingend erforderlich. Insbesondere im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts (§§ 5, 6 GrEStG) seien die Auswirkungen der zivilrechtlichen Abschaffung des Gesamthandsprinzips noch unklar. Das IDW befürworte eine kurzfristige Umsetzung der im Wachstumschancengesetz vorgesehenen steuerlichen Begleitmaßnahmen, um eine durch die bestehende Rechtsunsicherheit ausgelöste “Umstrukturierungssperre” für (Familien-)Unternehmen zu vermeiden und eine Anpassung an sich wandelnde wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die gesamte PM mit weiteren Punkten finden Sie unter www.idw.de. Auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat Stellung genommen, s. dazu die Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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