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BB 2023, 129
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 12.1.2023 trat die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft (vgl. die PM der EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom gleichen Tag). Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften ermächtigen die Kommission, finanzielle Zuwendungen zu prüfen, die in der EU wirtschaftlich tätige Unternehmen von Nicht-EU-Staaten erhalten, und gegen dadurch entstehende Wettbewerbsverfälschungen vorzugehen. Dazu Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft: “In unserem zunehmend unsicheren globalen wirtschaftlichen Umfeld stehen wir immer häufiger Akteuren gegenüber, deren Handeln unfair ist beziehungsweise den Binnenmarkt verzerrt. Wir müssen besser gewappnet sein und dem etwas entgegensetzen können.” Nachdem die Verordnung nun in Kraft getreten sei, beginne ihre entscheidende Umsetzungsphase. Sie werde sodann ab dem 12.7.2023 angewendet. Ab diesem Datum sei die Kommission befugt, von Amts wegen Prüfungen einzuleiten. Die Kommission werde in den kommenden Wochen einen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorlegen, in der die anzuwendenden Vorschriften und Verfahren erläutert werden. Das beinhalte Anmeldeformulare für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren, Vorgaben zur Berechnung von Fristen, für die Akteneinsicht und für die Vertraulichkeit von Informationen. Die Interessenträger haben dann vier Wochen Zeit, um Anmerkungen zu diesen Durchführungsvorschriften im Entwurf zu übermitteln, bevor sie Mitte 2023 endgültig verabschiedet werden. Lesen Sie hierzu ganz aktuell auch den Beitrag von Rump/Noßke, Die neue EU-Drittstaatensubventionsverordnung – Eine neue Säule in der Wettbewerbspraxis, BB 2023, 131 ff., in diesem Heft.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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