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BB 2023, 2133
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Belastungen durch Bürokratie für Unternehmen, Berufsstand und Verwaltung aufgrund neuer EU-Gesetzgebung nehmen immer mehr zu. Die EU-Kommission führt mit dem sog. One-in-One-out-Prinzip (OiOo) ein Instrument zur besseren Belastungssteuerung der Bürokratie ein. In Deutschland wurde dieses Prinzip bereits unter dem Stichwort Bürokratiebremse im Jahr 2015 eingeführt. Es bedeutet, dass neue Belastungen für Unternehmen nur in dem Maße eingeführt werden sollen, wie bisherige Belastungen im selben Bereich abgebaut werden. Auf Ebene der EU-Gesetzgebung wird OiOo erst seit 2022 für Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission angewandt. Insofern sind viele EU-Gesetzgebungsverfahren, die sich derzeit in Verhandlungen befinden, von diesem Prinzip nicht erfasst. Damit werden weitere Belastungen für Berufsstand und Mandanten erwartet, so der DStV. Für die Zukunft wird daher eine konsequente Anwendung des Prinzips über sämtliche Gesetzgebungsverfahren hinaus erwartet. Sowohl der DStV als auch der Europäische Dachverband EFAA (European Federation of Accounts and Auditors) setzen sich dafür ein, durch OiOo nicht nur für die Zukunft Belastungen zu bremsen, sondern das Instrument solle auch für den Abbau bestehender Bürokratie genutzt werden. Um die Wirkung von OiOo deutlich zu machen, verlangt die EFAA im Falle neuer Belastungen aufgrund von EU-Gesetzgebung mehr Transparenz im gesamten Gesetzgebungsverfahren. Auch müsse die EU-Kommission die Kalkulation von Be- und Entlastung offenlegen. Nicht nur die EU-Kommission müsse OiOo anwenden, sondern auch EU-Parlament und Rat der EU. Ob es so kommen wird?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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