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BB 2017, 1281
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Das Bundeskartellamt hat am 30.5.2017 einen Leitfaden über die Anforderungen und die Umsetzung von Zusagen in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen. Sie können es ermöglichen, dass ein Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen freigegeben werden kann, obwohl er eigentlich die Voraussetzungen für eine Untersagung erfüllt. Der Leitfaden – so die PM des BKartA vom 30.5.2017 – stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage können Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu beseitigen und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen. Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen. Er setzt sich hierbei auch intensiv mit den Aufgaben von Treuhändern auseinander, die bei der Umsetzung von Zusagen häufig eine wichtige Rolle spielen. Der Veröffentlichung des Leitfadens ging eine öffentliche Konsultation voraus. In diesem Rahmen hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden. Der Leitfaden Zusagen in der Fusionskontrolle steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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