Im Blickpunkt
Am 17.6.2020 stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales dem Gesetzentwurf (19/19371) der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in geänderter Fassung zu (hib Nr. 620 vom 17.6.2020). Zustimmung fand der Entwurf bei den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie dem Bündnis 90/Die Grünen. Während sich die Linke enthielt, stimmten die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion dagegen. Der Gesetzesentwurf geht auf eine EU-Änderungsrichtlinie zurück. Der Hintergrund ist der (aus Brüsseler Sicht) mangelnde Schutz von Arbeitnehmern, die im Inland arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben. Sonderregelungen in Form von bundesweiten allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gab es bis dato lediglich im Baugewerbe. Dies soll nun auf beinahe alle Branchen ausgeweitet werden. Ferner sollen Zusatzvergütungen wie Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland tätigen und unter das AEntG fallenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Mit dem Gesetzesentwurf soll weiterhin verhindert werden, dass vom Arbeitgeber zu zahlende Erstattungen der Arbeitnehmer auf deren Lohn angerechnet werden und gewisse Mindeststandards für deren Unterbringung festgelegt werden. Der vorherige Entwurf wurde in Bezug auf die Schutzvorschriften zur Unterbringung der Arbeitnehmer erweitert. Von den neuen Regelungen ist der Straßenverkehrssektor ausgenommen.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht