LG Frankfurt: Klagen auf Ausschluss der Suhrkamp-Gesellschafter wegen beiderseitiger Pflichtverletzungen bleiben erfolglos (Urteil vom 13.11.2013, 03 O 72/12)
Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NZG 2003, 625, 627 – für GbR –; BGH GmbHR 1991, 362, 363 – für GmbH –; BGHZ 80, 346 = NJW 1981, 2302, 2303 – für oHG –; BGH NJW 1960, 866, 868 f. – für GmbH –) kann einer von zwei Anteilsinhabern nicht wegen gesellschaftswidrigen Verhaltens aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn auch in der Person des die Ausschließung betreibenden Gesellschafters ein wichtiger Grund zur Ausschließung verwirklicht ist.…
LG Frankfurt a. M., BB 2013, 2962-2964 (Urteil vom 13.11.2013, 03 O 72/12)
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